Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Im Oktober und November 2015 veranstaltete SFS Unimarket zusammen mit der SMU an verschiedenen Orten das Feierabendseminar unter Anderem zum Thema „Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Diese Richtlinie trat bereits 2010 in Kraft.
Gemäss dem Produktesicherheitsgesetz PrSG wird aus Metallbauelementen eine Maschine, sobald sie mit Motoren versehen sind. Der Hersteller ist dann verpflichtet, die Konstruktion mit einem Typenschild zu kennzeichnen sowie eine Bedienungs- und Wartungsanleitung dazu abzugeben.


Hier finden Sie weitere Informationen zur Richtlinie:

Falls Sie weitere Informationen dazu benötigen oder weitere Infos dazu für uns haben, melden Sie sich gerne bei uns. Unsere Kontaktangaben finden Sie auf unserer Home-Seite.

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