Bauarbeitenverordnung 2022 – neue Bestimmungen

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Bauarbeitenverordnung 2022 – neue Bestimmungen

Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Die Unfallversicherung Suva hat aus diesem Grund für die gesamte Baubranche eine Webseite eingerichtet, auf der die Bauarbeitenverordnung 2022 bestellt werden kann und allgemeine Informationen verfügbar sind: www.suva.ch/bauav. Schauen Sie das Webinar mit Bernhard von Mühlenen, Direktor AM Suisse, undMartin Graf, Sicherheitsingenieur/Holzbauingenieur, Suva, Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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