Bauarbeitenverordnung 2022 – neue Bestimmungen

Bauarbeitenverordnung 2022 – neue Bestimmungen

Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft.

Die Unfallversicherung Suva hat aus diesem Grund für die gesamte Baubranche eine Webseite eingerichtet, auf der die Bauarbeitenverordnung 2022 bestellt werden kann und allgemeine Informationen verfügbar sind: www.suva.ch/bauav.

Schauen Sie das Webinar mit Bernhard von Mühlenen, Direktor AM Suisse, und
Martin Graf, Sicherheitsingenieur/Holzbauingenieur, Suva, Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Bau.

https://youtu.be/4v929C5FAEw

Was ist die Bauarbeitenverordnung?
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) konkretisiert Art. 82 aus dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) für Bauarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie unter metaltecsuisse.ch.